Terminverknüpfung

Hallo Leopold,

Hallo Harald,
deine "Berichtigung" meiner Formel zur Berechnung des Lebensalters kann ich nicht nachvollziehen.

Wenn man geboren wird, ist man noch keinen Tag alt, sondern der erste Tag des Lebens ist erst einen Tag spaeter vollendet.

Genauso ist es auch mit den Jahren.
Nicht am Geburtstag ist man schon ein Jahr alt, sondern erst bei der ersten Wiederholung des Geburtstags nach einem Jahr.
In meiner Formel werden die VOLLENDETEN Tage des Lebens gezaehlt!
Damit ist die Formel richtig und bedarf keiner Ergaenzung um einen Tag!

Wenn ihr die Formel nicht so belassen wollt, wie ich sie geschrieben habe, ziehe ich die Erlaubnis zur Veroeffentlichung zurueck!

Gruesse
Veit

Hallo Veit, Harald, leopold,

das mag ja eine Definitionssache sein, aber die Definition ist ja offensichtlich so, dass Leopold und Harld recht haben, siehe
https://de.wikipedia.org/wiki/Lebensalter
Ich habe jetzt die "Korrektur" von Harald nicht angeschaut, aber vielleicht kann er si in dieser hinsicht ergänzen.

Gruß
Gerhard

Hallo Gerhard,
du hast das aber falsch interpretiert.
Am Geburtstag ist man noch nicht einen Tag alt, sondern erst mit VOLLENDUNG des Tages.
Was heisst, dass meine Formel richtig ist.
Bei der "Berichtigung" durch Harald wuerde man ja schon am ersten Tag gleich als "Ein-Tag-altes" Kind geboren.
Das ist aber (und das sollte doch jedem einleuchten) NICHT der Fall.

Gruesse
Veit

Ja und nein. ganz offensichtlich gibt es für *verschiedene* Zwecke auch
*verscheidene* Berechnungen; einmal zählt der Tag der Geburt mit (dann
ist man mit Beginn der nächsten Wiederholung des Geburtstages auch 1
Jahr älter), ein andermal nicht (z.B. bei Fristen).

Und darüber hinaus gibt es noch ganz andere Berechnungsmöglichkeiten;
nach türkischem (islamischen?) Recht z. B. ist man bereits mit dem
Moment der Geburt 1 Jahr alt, da zählen offensichtlich die
*angeborchenen* Jahre.

Also *egal* wie du es machst, es gibt *immer* eine Situation, in der die
vorgenommene Berechnung *falsch* ist; deine, Haralds, die türkische,
klingonische, ...

Wolfgang

Hallo Wolfgang,
falls du es noch nicht mitbekommen hast: Wir leben hier in Deutschland und hier gilt deutsches Recht, nicht tuerkischens und auch kein klingonisches!

Und so wie es Gerhard berichtet hat, ist der §187 BGB ausschlaggebend fuer uns:
§ 187 Fristbeginn

(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.

Das heisst, der Tag der Geburt wird NICHT mitgezaehlt.
So ist meine Formel. Sie zaehlt die VOLLENDETEN Tage/Monate/Jahre.

Wenn man aber die LEBENSTAGE zaehlt (DAS IST WAS ANDERES ALS DAS ALTER!!!), dann kann man die "+1" ergaenzen.

Aber es muss immer deutlich zwischen ALTER und LEBENSTAGEN unterschieden werden.
Rechtlich gesehen zaehlt nur das ALTER!

Gruesse
Veit

Lustige Diskussion zwischen juristischer, mathematischer, kalendarischer und klingonischer "Wahrheit" und dem Ehrgeiz, seiner Perspektive Recht zu verleihen. :wink:
LG Günther

Ach, es geht jetzt plötzlich um *Fristen*? Mich deucht, es wäre
ursprünglich mal die Berechnung des *Lebensalters* gegangen.

Aber bei der Berechnung von Fristen hast du noch ein ganz *anderes*
Problem: /Manche/ Fristen beginnen nämlich überhaupt erst mit Ablauf des
*laufenden* *Jahres* ...

[TOFU gelöscht]

Wolf 'vgl. z.B. § 199 BGB' gang